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Resolution des Rates gegen Strassenausbaubeiträge

19. Dezember 2018 | Stadtratsfraktion, Verkehr & Stadtplanung

In der heutigen Sitzung des Stadtrates wurde folgende Resolution verabschiedet. Ziel ist es, die Straßenbaubeiträge dauerhaft durch staatliche Mittel zu finanzieren und die Anlieger der Strassen nicht finanziell zu (über-)lasten.

Parallel dazu unterstützt die SPD Waldbröl aktiv die Petition des Bundes der Steuerzahler (www.steuerzahler-nrw.de). Hier konnten bis zum heutigen Tage bereits über 140.000 Unterschriften gesammelt werden. 

Resolution des Rates der Stadt Waldbröl an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

Der Rat der Stadt Waldbröl fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzenbefreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.“

Begründung:

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.

Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. In der Stadt Waldbröl liegen diese Kosten für die Anlieger bei bis zu 80%. Diese werden insbesondere für Anliegerstraßen, aber auch für Nebenanlagen, wie Parkstreifen, Straßenlaternen etc. an Hauptverkehrsstraßen erhoben.

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten.

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.

Entsprechende Initiativen, die die Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen fordern, gibt es von verschiedenen Organisationen und Parteien. Auch die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der das Ziel verfolgt, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern zu leistenden Abgabenkünftig vom Land finanziert werden sollen.

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